Telefon: +49 (0) 8571-922970 

Fax: +49 (0) 8571-9229722

Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausschließlich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir, in Kenntnis entgegenstehender, oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden, die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne des § 310, Abs. 1 (BGB).
1.4 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

2. Angebot und Abschluss
2.1 Die Darstellung unseres Sortiments in unseren jeweiligen aktuellen Katalogen, Preislisten, Prospekten und sonstigen Informationsdarstellungen stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Die Bestellung durch den Kunden bei uns ist die Abgabe eines verbindlichen Angebots. Wir behalten uns die freie Endscheidung über die Annahme eines solchen Angebots vor. Maßgebend ist dann unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Nachbestellungen und Auftragserhöhungen gelten als neue Aufträge.
2.2 Die in Katalogen, Preislisten, Prospekten und sonstigen Informationsdarstellungen enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nur annähernd maßgebend. Derartige Angaben, insbesondere über Leistungen und Verwendbarkeit der gelieferten Produkte, sowie in Bezug genommene DIN, VDE oder sonstige überbetriebliche oder betriebliche Normen, stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne von § 443 (BGB) dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die vertragsverbindliche Beschaffenheit ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Für öffentliche Äußerungen von Herstellern, ihren Gehilfen oder sonst in der Werbung stehen wir nur ein, wenn sie von uns nachweislich veranlasst sind und die Werbung den Kaufentschluss des Kunden tatsächlich beeinflusst hat.
2.3 Eine Haftung für technische Beratung erfolgt nur bei Übernahme eines gesonderten Beratungsauftrags, und nur, wenn eine Pflichtverletzung unsererseits zu vertreten ist.
2.4 Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm erteilten Angaben und Informationen, sowie der von ihm zur Verfügung gestellten Teile.
2.5 Stellen wir dem Kunden ein Muster zur Verfügung, so gilt dies lediglich als Versuchsmuster. Eine Beschaffenheitsangabe aus dem Muster ist nur bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung eines Qualifikationsmusters abzuleiten.
2.6 Soweit Muster und Entwürfe von uns zur Verfügung gestellt werden, behalten wir uns alle Urheberrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, vor. Trotz Bezahlung der Entwürfe durch den Besteller bleiben diese Rechte unser Eigentum.
2.7 Der Kunde hat in jedem Fall dafür einzustehen, dass durch die nach seinen Angaben hergestellten, oder von ihm zur Verfügung gestellten Muster keine Urheber-, Warenzeichen- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
2.8 Bei allen Lieferungen und Leistungen behalten wir uns aus fertigungstechnischen Gründen eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung bis 10% vor.

3. Lieferzeit und Teillieferung
3.1 Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich festzulegen. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3.2 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
3.3 Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Unruhen, Streik, Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Energie, Roh- oder Hilfsstoffen, Verkehrsstörungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Transportmitteln, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten oder sonstige unverschuldete Umstände, die einer rechtzeitigen oder sachgemäßen Lieferung entgegenstehen, berechtigen uns, die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern, oder, sofern die Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden stehen in diesem Fall nur Rückgewähransprüche zu. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind sowohl bei Verlängerung der Lieferfrist, als auch im Fall des Rücktritts vom Vertrag ausgeschlossen. Daneben können wir bei Eintreten eines solchen Ereignisses die verfügbare Produktion und Liefermenge im Verhältnis zwischen den Kunden aufteilen.
3.4 Verzug und Ausbleiben der Lieferung (Unmöglichkeit) haben wir nur zu vertreten wenn uns, unsere Erfüllungsgehilfen oder Vorlieferanten nachweislich ein Verschulden trifft. Im Übrigen haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften gemäß Ziffer 9. Haben wir danach wegen einer von uns zu vertretenden, nicht vorsätzlichen Pflichtverletzung Schadenersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Kunden zustehender Schadenersatzanspruch auf höchsten 5% des Wertes der Teil- oder Gesamtlieferung bzw. Leistung, soweit dies infolge der Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß benutzt werden kann. Für durch Verschulden von Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haben wir in keinem Falle einzustehen.
3.5 Jeder Rücktritt hat mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen.
3.6 Teillieferungen sind in zumutbarem Rahmen zulässig.
3.7 Bei Abrufaufträgen muss die gesamte Warenmenge innerhalb der vereinbarten Frist abgenommen werden. Erfolgen die Abrufe nicht innerhalb dieser Frist, sind wir berechtigt, die noch nicht abgerufenen Mengen auszuliefern. Hieraus entstehende Forderungen unterliegen unseren normalen Zahlungsbedingungen. Für nicht terminierte Abrufaufträge behalten wir uns eine Lieferfrist von 6 Monaten vor.
3.8 Für jede Lieferung erhält der Kunde einen Lieferschein.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt gelten unsere Preise „ab Werk“, Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet.
4.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unsere Preise eingeschlossen. Sie wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.3 Erhöhen sich nach Vertragsabschluss die Preise für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe oder für Energie, oder erhöhen sich die tariflich vereinbarten Löhne und Gehälter, oder die den Betrieb belastenden Steuern, sind wir zu einer angemessenen Preiserhöhung in dem jeweils bedingten Umfang berechtigt.
4.4 Die Zahlung hat, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt, binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3% Skonto oder binnen 30 Tagen ohne Abzug zu erfolgen. Die Zahlung per Scheck gilt erst mit der Gutschrift des Scheckbetrages auf unserem Konto als erfolgt. Wechselzahlungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
4.5 Kommt der Kunde uns gegenüber mit einer Zahlung, auch hinsichtlich früherer Lieferungen, in Verzug, oder werden uns Umstände bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche Verschlechterung der finanziellen Situation des Bestellers schließen lassen, so können wir nach unserer Wahl vom Kunden sofortige Barzahlung oder Sicherheiten verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten. Beim Rücktritt vom Vertrag gebührt uns für zurückgenommene Ware eine angemessene Vergütung für Gebrauch und/oder Wertminderung. Weiterer Schadenersatz bleibt vorbehalten. Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden.
4.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden wegen Gegenansprüchen, die auf anderen Vertragsverhältnissen beruhen, ist ausgeschlossen.

5. Gefahrenübergang und Verpackungskosten
5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

6. Mängel und Gewährleistung
6.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf ihre Identität, Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen, und dabei entdeckte Mängel uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt, anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind gleichfalls unverzüglich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen, und den gerügten Mangel genau zu bezeichnen. Im Übrigen gilt î 377 (HGB) entsprechend.
6.2 Für Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.3 Wir übernehmen keine Gewähr für die Folgen aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter oder nicht von uns vorgenommener Montage, Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, insbesondere fehlerhafter oder nachlässiger Lagerung und natürlichem Verschleiß. Das Gleiche gilt, wenn der Mangel auf den vom Kunden gelieferten Stoff zurückzuführen ist. Eben solches gilt für vom Kunden erteilte Informationen, Unterlagen und Mitteilungen.
6.4 Gewährleistungs- und mit Mängeln im Zusammenhang stehende Schadenersatz- und/oder Aufwandsersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab Gefahrenübergang.
6.5 Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Die untauglichen Stücke sind in diesem Falle, sofern unsere Einwilligung vorliegt, an uns zurückzugeben.
6.6 Mängelrügen entbinden den Besteller nicht von seiner Verpflichtung zur pünktlichen Zahlung.
6.7 Rücklieferungen ohne unsere vorherige Zustimmung werden von uns nicht angenommen. Rücklieferungen erfolgen stets auf Kosten und Gefahr des Rücklieferers.
6.8 Reklamationsabwicklungskosten seitens des Kunden werden nicht anerkannt.

7. Lieferqualität
7.1 Die Qualität unserer Erzeugnisse ist von den zur Verfügung stehenden Rohstoffen abhängig. Qualitätsänderungen, Farbunterschiede und Gewichtsabweichungen sind deshalb nur dann von uns zu vertreten, wenn sie unter den gegebenen Verhältnissen vermeidbar gewesen wären. Geringfügige Abweichungen von Prospektangaben, Probelieferungen oder vorherigen Lieferungen können grundsätzlich nicht beanstandet werden.
7.2 Eine Garantie für die Eignung der Ware für einen bestimmten Verwendungszweck wird nicht geleistet.
7.3 Bei Kunststofferzeugnissen müssen wir uns aus technischen Gründen die handelsüblichen Schwankungen hinsichtlich der Materialstärke und der Abmessungen der Erzeugnisse vorbehalten. Eventuelle Schwankungen in diesem Rahmen berechtigen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen, Ersatzleistungen oder Abzug vom vereinbarten Preis.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
8.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß î 771 (ZPO) erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß î 771 (ZPO) zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
8.4 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahren gestellt hat oder Zahlungseinstellung vorliegt.
8.5 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag einschließlich MWSt.) zu den anderen verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt die Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
8.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung
9.1 Vorbehaltlich der nachstehenden Regelung haften wir nur – egal aus welchen Rechtsgründen – für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei nicht vorsätzlicher Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für nicht vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Pflichtverletzung, wie Verzug, Unmöglichkeit oder Schutzpflichtsverletzung haften wir nicht.
9.2 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Geschäftssitz Julbach.
10.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz gerichtlich zu verklagen.
10.3 Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

11. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.